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Verwandtschaftsgrade

Achtung: Für weitergehende Hinweise bin ich immer sehr dankbar!

Im deutschen Sprachraum

Verwandtschaftsgrade sind nicht ganz einfach. Es gibt zum einen den allgemeinen Sprachgebrauch. Leute wie Du und ich. Man lernt von den Eltern wie man seine Verwandten bezeichnet. Dabei gibt es durchaus lokale Differenzen. Obendrein gibt es noch Unterschiede zwischen den Epochen. Wurde vor 200 Jahren die Tante als Base bezeichnet, so war vor hundert Jahren die Base was wir heute Cousine nennen. Verfolgt man Diskussionen unter den Ahnenforschern so komme ich immer wieder zu dem Entschluss, dass nur eine Zeichnung auf einem Stück Papier Klarheit für alle Diskussionsbeteiligten beide Seiten schaffen kann. Dazu kommt noch zu allem Überfluss, dass immer mehr Hobbyforscher glauben, dass die Bezeichnung Ihres Genealogie Programmes korrekt ist. Leider handelt es sich dabei allzu oft nur um die eingedeutschten Begriffe des angelsächsischen Sprachraumes, und damit keinesfalls relevant.

In Deutschland gibt es keine formelle Definition der allgemeinen Begriffe, welche wir tägliche verwenden. Zu juristischen Zwecken (Erbfolge, Aussageverweigerungsrecht) gibt es eine Definition im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen §§ 1589, 1590 BGB. Wie im allgemeinen Sprachgebrauch auch, werden im BGB ebenfalls Grade der Verwandtschaft definiert. Leider jedoch mit einem völlig verschiedenen Sinn. Missverständnisse sind vorprogrammiert. Zusätzlich gibt es noch eine Definition der katholischen Kirche.

Man muss sich also bei allen Diskussionen zum Thema Verwandtschaft erstmal auf den Kontext einigen: allgemeiner Sprachgebrauch, juristisch im Sinne des BGB, angelsächsisch oder kirchlich.

allgemeiner Sprachgebrauch

Ich hätte natürlich Onkel und Tante fragen können, aber da stösst man schnell an Grenzen. Und was schwarz auf weiss gedruckt wurde kann ja so falsch nicht sein. Zunächst einmal galt es die Frage zu beantworten "Was versteht man denn unter dem Begriff 'Verwandtschaft'?". Im Knaurs Lexikon von 1965 findet man, dass dies "die durch Abstammung voneinander oder einem gemeinschaftlichen Dritten begründete Familienbeziehung" ist. Man benötigt also immer zwei oder sogar 3 Personen zwischen welchen die Familienbeziehung angegeben wird. Im letzteren Fall dient die dritte Person nur als Verbindungsperson zwischen zwei nicht durch direkte Abstammung miteinander verbundenen Personen. Im folgenden verwende ich die Abkürzung BP für die Bezugsperson. Dies ist die Person, von der man ausgeht. Die Zielperson (ZP) ist die Person, zu der man die Familienbeziehung wissen möchte. In manchen Fällen wird dann auch noch die gemeinschaftliche Dritte oder auch Verbindungsperson (VP) benötigt.

Alles was ich an Informationen als halbwegs gesichert gefunden habe, habe ich in einer Tabelle zusammengetragen. Wie schon oben gesagt hilft es alles aufzumalen. Das beste wird sein die Tabelle erst einmal zu öffnen und geöffnet zu halten. Nach dem anklicken des Verweises wird diese in einem separaten Fenster geöffnet. So kann man leicht zwischen Tabelle und Text wechseln.

Tabelle öffnen

In dieser Tabelle benutze ich immer nur eine von eventuell mehreren möglichen Bezeichnungen. Aus Platzmangel konnte ich diese ja nicht in meiner Tabelle unterbringen. Im wesentlichen geht es hier um die Unterscheidung der männlichen und weiblichen Ausdrücke. Interessant ist zum Beispiel, dass einige heute im Alltag gebrauchten Ausdrücke aus dem Französischen abstammen, wir aber die eigentlichen deutschen Begriffe gar nicht mehr kennen oder nicht mehr benutzen. Soweit mir bekannt habe ich die deutschen Bezeichnungen zuerst genannt und in Klammern das aus dem Französischen abstammende Wort.

Beziehung Sammelbezeichnung Männlich Weiblich
Eltern der Eltern Großeltern Großvater Großmutter
Meine Erzeuger Eltern Vater (Papa) Mutter (Mama)
Meine Nachkommen Kinder Sohn Tochter
Kinder der Geschwister meiner Eltern   Vetter (Cousin)
Base (Cousine)
Geschwister meiner Eltern   Oheim (Onkel) Muhme (Tante)
Weitere Kinder meiner Eltern Geschwister Bruder Schwester
Nachkommen meiner Nachkommen Enkel Enkel Enkelin
Kinder meiner Geschwister   Neffe Nichte
Geschwister meines Ehepartnes   Schwager Schwägerin
Geschwister der Großeltern   GroßOnkel GroßTante
Ehepartner der Kinder   Schwiegersohn Schwiegertochter
Ehepartner der Geschwister meines Ehepartners   Schwippschwager Schwippschwägerin

Nun, so richtig wissenschaftlich ist das ja nicht. Die Ahnenforscher kennen da noch ganz andere Ausdrücke für die Vorfahren. Anstatt von den UrUrGroßeltern spricht man dort von den Alteltern. In der nachfolgenden Tabelle habe ich diese Bezeichnungen mal zusammengeschrieben. Desweiteren findet man 3 zusätzliche Spalten. Die Spalte "Generation" erscheint mir selbsterklärend, wichtig ist nur, dass diese in der Regel in römischen Ziffern angegeben wird. Unter "Anzahl" findet man die Anzahl Personen, welche sich innerhalb der entsprechend Generation befinden. Diese Zahl lässt sich recht einfach ermitteln, da sich eine einfache, mathematische Formel dahinter verbirgt, nämlich 2Generation. Hat man nun zum Beispiel das Ziel alle Vorfahren bis einschliesslich den Ahneneltern zu finden und diese auf Karteikarten festzuhalten, so benötigt man die Kleinigkeit von 16383 Karten (dies ist Summe der Anzahl aller Generationen). Es empfiehlt sich schon deshalb einen Computer zu nutzen. In der dritten und letzten Spalte findet man die Kekule Nummern. Jede Person in einem Stammbaum bekommt eine Nummer zugeordnet. Man kann leicht sehen, dass diese Nummer eine Verbindung zu der Anzahl der Personen in einer Generation hat.

Bezeichnung Generation Anzahl Kekule
Ich (oder Proband) "0" 1 1
Eltern I 2 2-3
Großeltern II 4 4-7
Urgroßeltern III 8 8-15
Alteltern IV 16 16-31
Altgroßeltern V 32 32-63
Alturgroßeltern VI 64 64-127
Obereltern VII 128 128-255
Obergroßeltern VIII 256 256-511
Oberurgroßeltern IX 512 512-1023
Stammeltern X 1024 1.024-2.047
Stammgroßeltern XI 2048 2.048-4.095
Stammurgroßeltern XII 4096 4.096-8.191
Ahneneltern XIII 8192 8.192-16.383
Ahnengroßeltern XIV 16384 16.384-32.767
Ahnenurgroßeltern XV 32768 32.768-65.535
Urahneneltern XVI 65536 65.536-131.071
Urahnengroßeltern XVII 131072 131.072-262.143
Urahnenurgroßeltern XVIII 262144 252.144-524.287
Erzeltern XIX 524288 524.288-1.048.576
Erzgroßeltern XX 1048576 1.048.576-2.097.151
Erzurgroßeltern XXI 2097152 2.097.152-4.194.303

Eine weitere Bezeichnung muss am Ende des allgemeinen Sprachgebrauches erwähnt werden. Es sind nicht direkt Verwandtschaftsbeziehungen, aber wenn man alte Aufzeichnungen liest, so stolpert man schon einmal darüber: Gevatter und Gevatterin. Damit bezeichnet man heute umgangssprachlich eine guten Freund oder Freundin. Früher jedoch war dies die Bezeichnung für Taufpate bzw. Taufpatin. Wenn man alte Kirchenbuchaufzeichnungen liest, kann man diese beiden Ausdrücke oft bei den Taufeintragungen wiederfinden. Häufig bekam das Kind den gleichen Vornamen wie der Gevatter oder die Gevatterin.

Das kanonische Recht

Neben diesen allgemein bekannten Verwandtschaftsbeziehungen, werfen wir einen Blick auf die Verwandtschaftsgrade der katholischen Kirche (Verwandtschaftsgrad nach kanonischem Recht). Das kanonische/kirchliche Recht ist bereits mehr als zweitausend Jahre alt. Neben vielen anderen Dingen, wurde auch die Blutsverwandtschaft geregelt. Dies wurde benötigt um Aussagen darüber treffen zu können, ob man jemanden heiraten durfte oder nicht. Die Verwandtschaft musste hinreichend weit entfernt sein, um heiraten zu dürfen. So musste man ursprünglich mindestens 7 Grade verwandt sein! Dies wurde jedoch im Laufe der Zeit auf 4 Grade reduziert.

Bei diesen Blutsverwandtschaften wird im Grunde genommen also gezählt wie weit entfernt sich zwei Personen im Stammbaum befinden. Wichtig ist dabei, dass beide Personen meistens einen gemeinsamen Vorfahren, es sei denn, es handelt sich um die direkte Linie. Also haben wir wieder Bezugsperson, Verbindungsperson und Zielperson.

Die folgende Grafik ist ein Versuch diesen Zählvorgang zu verdeutlichen:

              3              [VP]              2
                              |
                  +-----------+-----------+
                  |                       |
              2  (X)                     (X)  1
                  |                       |
                  |                       |
                  |                       |
              1  (X)                     [ZP]
                  |
                  |                       
                  |
                 [BP]
                  

In diesem Beispiel ist die gemeinsame Person [VP] der Großvater von [ZP] bzw. der Ur-Großvater von [BP]. Nach kanonischem Recht sind die Personen [BP] und [ZP] im 2. und 3. Grad blutsverwandt. Man zählt lediglich die Anzahl der Generationen von der jeweiligen Person zu der gemeinsamen Person. Die Generationen werden durch die Zahlen links bzw. rechts angedeutet.
Würde [BP] dagegen ebenfalls nur zwei Generationen von [VP] entfernt sein so wären beide, [BP] und [ZP], im 2. Grad blutsverwandt.

Das bürgerliche Recht

Anders verhält es sich dagegen beim bürgerlichen Recht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB zählt nämlich die Anzahl der Geburten, die zu der Blutsverwandtschaft führen. In der folgenden Grafik sind die Geburten durch '*' dargestellt.

                             (VP)
                              |
                  +-----*-----+-----*-----+
                  |                       |
                 (X)                     (X)
                  |                       |
                  *                       *
                  |                       |
                 (X)                     [ZP]
                  |
                  *                        
                  |
                 [BP]
                  

Nun muss man lediglich die Geburten (dargestellt mit einem '*') zwischen [BP] und [ZP] zählen. Also sind im Beispiel [BP] und [ZP] im 5. Grad verwandt. Bleibt nur noch die Frage: "In gerader Linie oder in Seitenlinie?"

Von der geraden Linie spricht man wenn die Verwandtschaftsbeziehung in einer Geraden verläuft (im Sinne von Vater-Großvater-UrGroßvater) also keine Verbindungsperson mit im Spiel ist. Im obigen Beispiel jedoch sind Ecken zu sehen. Also ist es keine gerade Linie. In diesem Fall spricht man von der Seitenlinie. Die Personen [BP] und [ZP] sind mithin im 5. Grad in der Seitenlinie verwandt.

Im Angel-Sächsischen Sprachraum

Hiernach findet sich eine ähnliche Tabelle wie schon für den deutschen Sprachgebrauch, welche die englischen Bezeichnungen wiedergibt. Im täglichen englischen Sprachgebrauch wird aber oft anstatt mit vielen Nummern einfach nur von Cousin oder Cousine gesprochen. Selbst dann, wenn sie sehr weit entfernt sind. Ich habe wieder nur die männlichen Formen der Verwandtschaftsbeziehungen verwendet. Die weiblichen Formen gelten entsprechend.

Wie schon oben, ist diese Tabelle auch ausgelagert. Sie wird ebenso in einem extra Fenster aufgemacht.

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Schlusswort

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